Weitere Regelungen
Zahlungsmodalitäten
Aufgrund von unzureichender Internetverbindung wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert. Kartenzahlungen sind leider nicht moglich.
Haustiere
Hunde und andere Tiere sind in den Nächtigungsräumen nicht erlaubt (ausgenommen Bergrettungshunde usw.).
Kostenlose Übernachtungen
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis, Tourenführer*innen, Ausbilder*innen, Fachübungsleiter*innen, Jugendführer*innen, Jugendleiter*innen und Familiengruppenleiter*innen des ÖAV, DAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1).
Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte in den von der Hüttenpächterin für die Selbstversorgung zugewiesenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte € 2,50 und Nächtigungsgäste € 5,00 je Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht konsumiert werden.
AGB
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf unserer Download-Seite in mehreren Sprachen heruntergeladen werden können.
Preisliste
Die Preise wurden gemäß der DAV Hütten- und Tarifordnung von der DAV-Sektion Mainz für die Saison 2025 festgelegt und gelten verbindlich auf der Kaunergrathütte.
Die vollständige Preisliste findet sich auf der Download-Seite in mehreren Sprachen zum Herunterladen.
Der Nächtigungstarif beinhaltet etwaige AV-spezifische Abgaben, Servicegebühren, Zuschläge sowie die Reisegepäckversicherung. Beim Bezahlen stellen die Hüttenwirtsleute einen Beleg aus, der gleichzeitig als Nachweis für die Reisegepäcksversicherung gilt. Die Fremdenverkehrsabgabe/Ortstaxe kann separat erhoben werden. Den Jugendtarif erhalten ebenso Jugendleiter*innen und Jugendführer*innen bei Vorlage ihres gültigen Jugend leiter*innen-/Jugendführer*innen-Ausweises bzw. beim DAV mit gültiger Jahresmarke. Die Vergabe der Übernachtungsplätze ist unabhängig von der Inanspruchnahme des Verpflegungsangebots (z.B. Halbpension).
Die Übernachtungsermäßigung und weitere Vergünstigungen erhalten Alpenvereinsmitglieder nur gegen Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises. Gleichgestellt sind alle Mitglieder alpiner Vereine, auf deren Mitgliederausweis das Gegenrechtslogo und/oder das österreichische Gegenrechtslogo aufgedruckt oder aufgeklebt ist.
Weitere Hinweise zur DAV Hütten- und Tarifordnung >>> hier <<<.